Gut zu wissen: Was sich ab November 2024 ändert!

Mit dem Ziel, den Alltag leichter und flexibler zu machen, hat der Gesetzgeber neue Regelungen auf den Weg gebracht, die ab November 2024 in Kraft treten. Die Änderungen betreffen unter anderem die Selbstbestimmung, weniger Bürokratie und mehr Komfortmöglichkeiten – zum Beispiel beim Ausweisversand oder der Physiotherapie. Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Selbstbestimmung bei Vorname und Geschlechtseintrag
Ab dem 1. November können Vornamen und Geschlechtseintrag im Standesamt unkompliziert geändert werden. Dank des neuen Selbstbestimmungsgesetzes reicht eine persönliche Erklärung. Diese Erleichterung ist vor allem für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen gedacht und soll das Verfahren deutlich vereinfachen.

Mehr Spielraum für Physiotherapie – Ärzte dürfen Blankoverordnungen ausstellen
Ärztinnen und Ärzte dürfen ab sofort sogenannte Blankoverordnungen für Physiotherapie ausstellen – zunächst für Schulterbeschwerden. Das bedeutet, dass die Physiotherapeutinnen und -therapeuten die Art und Häufigkeit der Behandlung eigenständig festlegen können. So sollen Behandlungen flexibler und individueller gestaltet werden – womit auch das lästige Diskutieren und Korrigieren von Verordnungen, weil Bezeichnung falsch oder Kreuzchen an der falschen Stelle, endlich der Vergangenheit angehören dürfte. Eine Entlastung für Arzt- und Physiotherpiepraxen und die Patienten.

Solarpaket I: Weniger Aufwand für mehr Solarenergie – Solarstromausbau wird gestärkt
Das Solarpaket I macht es euch leichter, Photovoltaikanlagen zu betreiben und sogar kleine „Balkonkraftwerke“ zu installieren. Wer also mehr Sonnenenergie ins eigene Heim holen möchte, profitiert ab November 2024 von vereinfachten Genehmigungsverfahren – auch für größere Anlagen.

Personalausweis und Reisepass per Post
Kein lästiger Rathausbesuch mehr für neue Ausweisdokumente: Ab November ist der Versand von Personalausweis und Reisepass direkt nach Hause möglich. Auch wenn der flächendeckende Service möglicherweise erst ab Mai 2025 bereitsteht, ist das eine echte Erleichterung für viele Bürgerinnen und Bürger.

Eine Wirtschafts-Identifikationsnummer für alle
Wer wirtschaftlich tätig ist, erhält bald automatisch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Diese soll die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörden vereinfachen. Da die Vergabe bis 2026 läuft, müsst ihr euch keine Sorgen machen, wenn ihr eure Nummer noch nicht erhalten habt.

Mehr Details und Infos sowie Gesetzsänderungen ab November 2024 findet ihr auf der Seite der Bundesregierung.

 

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