Wer von euch hat ihn noch, den Lappen? Meiner ist rosa und es wird mir etwas schwer ums Herz, denn seine Zeit ist gekommen. Für mich, wie für viele andere „Lappenbesitzer“, aber auch Kartenführerscheininhaber, heißt es nun Abschied nehmen: Der verpflichtende Umtausch des alten Führerscheins steht an und die Frist läuft ggf. schon am 19. Januar 2025 ab!
Die Frist hängt dabei vom Geburtsjahr oder dem Ausstellungsdatum des Dokuments ab. Damit ihr keinen wichtigen Termin verpasst, findet ihr hier eine Übersicht der Fristen und Hinweise, was der Umtausch bedeutet.
Wer muss den Führerschein umtauschen?
Papierführerscheine mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 müssen je nach Geburtsjahr des Inhabers bis zu folgenden Terminen umgetauscht werden:
Jahrgänge 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
Jahrgänge 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Juli 2023
Jahrgänge 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
Jahrgänge 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Kartenführerscheine,die ab dem 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, haben ebenfalls gestaffelte Fristen, basierend auf dem Ausstellungsjahr:
1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Wichtig: Inhaber von Führerscheinen mit Geburtsjahr vor 1953 müssen den Führerschein spätestens bis zum 19. Januar 2033 umtauschen – unabhängig vom Ausstellungsdatum.
Warum der Umtausch?
Viele von euch besitzen noch einen sogenannten unbefristeten Führerschein. Diese Dokumente wurden vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt und hatten ursprünglich keine Laufzeitbeschränkung. Seitdem die EU jedoch auf einheitliche Führerscheine im Scheckkartenformat umgestellt hat, die alle 15 Jahre erneuert werden müssen, sollen auch die älteren, unbefristeten Führerscheine nach und nach ersetzt werden. Ziel ist es, bis 2033 alle alten Führerscheine europaweit im neuen Format zu vereinheitlichen und die Verkehrssicherheit zu verbessern.
So funktioniert der Umtausch
Um den Umtausch zu erledigen, könnt ihr euch an die Führerscheinstelle eures Wohnorts wenden. Die Kosten belaufen sich auf etwa 25 Euro, und ihr benötigt ein biometrisches Passbild. Da es je nach Stadt zu längeren Wartezeiten kommen kann, stellt den Antrag lieber frühzeitig.
Umtausch auch online möglich
In den meisten Städetn und Gemeinden kann der Umtausch auch online beantragt werden. Dafür müsst ihr die üblichen Unterlagen – wie das biometrische Passbild, eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, eine Kopie des alten Führerscheins und eure digitale Unterschrift – elektronisch bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen.
Was passiert, wenn ihr die Frist verpasst?
Verstreicht die Frist, kann für das Fahren mit dem alten Dokument ein saftiges Bußgelrd drohen. Da es in einigen EU-Ländern strenger gehandhabt wird, ist der Umtausch nicht nur eine Formalität, sondern auch sinnvoll für alle, die gerne ins Ausland fahren.