BestAger Finanzierung: Das neue Darlehensmodell speziell für Kunden ab 60 Jahre

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Wer sich den Traum vom Eigenheim in jungen Jahren erfüllt, sieht darin meist auch eine Absicherung fürs Alter. Die Themen »Wohnen im Alter« oder gar »Pflegebedürftigkeit« spielen zu diesem Zeitpunkt natürlich keine Rolle. „Das ist ja auch verständlich. Aber spätestens, wenn die Immobilie abbezahlt ist – meist mit dem Eintritt ins Rentenalter–, dann kommt das Thema bei vielen meiner Kunden auf”, so Ralf Baldeweg. Je nachdem wie hoch die Rente ausfällt, ist frei verfügbares Kapital für notwendige Reparaturen oder altersgerechtes Wohnen unter Umständen knapp. In Folge sehen ältere Hauseigentümer als einzigen Ausweg dann nur noch den Verkauf ihrer Immobilie. Dabei muss das gar nicht sein, weiß der Experte, der seit fast 40 Jahren für die Allianz am Niederrhein Kunden in Sachen Immobilien sowie deren Finanzierung und Versicherung betreut und berät.

Immer wieder erzählen ihm Kunden in der letzten Zeit von der Möglichkeit des Teilverkaufs ihrer Immobilie. Dabei verkauft der Eigentümer einen Teil seiner Immobilie und bekommt ein lebenslanges Wohnrecht. „Das hört sich im ersten Moment toll an.  Ich halte das aber für ziemliche Augenwischerei”,  warnt der Immobilienexperte. „Wenn man genau hinsieht, dann hat der Verkäufer zwar zunächst Kapital, auf das er zurückgreifen kann, muss aber an den ‚Teilhaber‘ ein monatliches Nutzungsentgeld zahlen. Außerdem trägt der Verkäufer nach wie vor allein und zu 100 Prozent alle Kosten, die rund um die Immobilie anfallen – obwohl ihm diese gar nicht mehr zu 100 Prozent gehört!“

Ganz anders verhält es sich da bei der »BestAger Finanzierung« der Allianz, die damit ein Darlehens-Modell auf den Markt gebracht hat, bei dem Eigentümer Ü60 ihr schuldenfreies Eigenheim oder ihre schuldenfreie Eigentumswohnung beleihen können und zu 100 Prozent Eigentümer ihrer Immobilie bleiben. „Ein Darlehen ist in Höhe von bis zu 40 Prozent des Immobilienwertes möglich. Zu zahlen sind lediglich die aktuell sehr niedrigen Zinsraten – eine Tilgung entfällt gänzlich. Die Auszahlung erfolgt gegen eine Eintragung einer Grundschuld als Sicherheit. Es wird kein Eigentum übertragen und der Kunde entscheidet selbst, für welchen Zweck er das Darlehen verwenden möchte,“ erklärt Ralf Baldeweg. Er berichtet, dass Kunden zum Beispiel das tilgungsfreie Darlehen aufnehmen, um die Summe in eine Pflegeversicherung einzuzahlen. Im Optimalfall wäre dann die Lücke zwischen dem Eigenanteil an den Pflegekosten und der Standardrente geschlossen. Andere investieren das Darlehen in notwendige Renovierungsmaßnahmen oder einen altersgerechten Umbau ihrer Immobilie. Und manch einer erfüllt sich auch einen lang gehegten Wunsch.
 

Vorteile »Best Ager-Darlehen«
• 
Darlehensnehmer bleiben zu 100 % Eigentümer ihrer Immobilie
• Darlehen sind in Höhe von bis zu 40 % des Immobilienwertes möglich
• Niedrige Zinsraten
• Keine Tilgungsanteile
• Keine Nutzungsentgelte
• Erben können das Darlehen weiterführen, entschädigungsfrei zurückzahlen oder die Immobilie verkaufen.


Da die Darlehenssummen und die damit verbundenen Zinsraten überschaubar sind, muss bei der »BestAger Finanzierung« niemand befürchten, seinen Angehörigen einen Schuldenberg zu hinterlassen. Bei einer Restschuld wird der Wert der Immobilie, also das Erbe, um diese Summe reduziert. Die Erben können frei entscheiden, ob sie das Darlehen weiterführen, entschädigungsfrei zurückzahlen oder das Haus verkaufen wollen. Das ist ein weiterer positiver Aspekt der »BestAger Finanzierung«, der sich auch in der Variante mit der Pflegevorsorge wiederfindet. Denn auch hier ist das Geld nicht verloren. „Verstirbt ein Darlehensnehmer vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit erfolgt eine Auszahlung an die Hinterbliebenen. Die Todesfallleistung der Pflegerente ist in der Regel mindestens so hoch wie der gezahlte Einmalbetrag. Ist die Pflegebedürftigkeit bereits eingetreten und die Summe des Einmalbetrags nicht überschritten, wird ebenfalls eine Todesfallleistung ausgezahlt,“ so Ralf Baldeweg.
 

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www.allianz-baldeweg.de

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