Es hat ja noch Zeit, oder?

Der Tod ist in unserer Gesellschaft nach wie vor ein Tabuthema, das bestätigt auch Torsten Stückert. Der Friedhofsgärtnermeister aus Neukirchen-Vluyn, hat, wie er selbst einräumt, durch seine tägliche Arbeit natürlich noch mal einen ganz anderen Bezug zu diesem Thema: „Was das angeht, reagiere ich an mancher Stelle vielleicht abgeklärter als andere, was für diejenigen dann zunächst irritierend sein kann. Das bringt zum einen sicherlich mein Beruf mit sich, zum anderen wurde und wird bei uns zuhause immer über alles ganz offen miteinander gesprochen – auch über das Thema Tod. Leider machen das aber die wenigsten.“

Individuelle Grabgestaltung Friedhofsgärtnerei Stückert. Foto: FGTS
Individuelle Grabgestaltung Friedhofsgärtnerei Stückert. Foto: FGTS
Individuelle Grabgestaltung Friedhofsgärtnerei Stückert. Foto: FGTS
Individuelle Grabgestaltung Friedhofsgärtnerei Stückert. Foto: FGTS

Erst neulich habe ihm eine Bekannte gesagt, dass sie zwar wüsste, dass ihre Eltern eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht haben, sie aber nicht wisse, wie Mutter oder Vater eigentlich beerdigt werden möchten. „Sie tat es dann schnell ab mit den Worten, es sei ja noch Zeit und aktuell, zum Glück, kein Thema. Ich habe ihr dennoch geraten, die Eltern direkt darauf anzusprechen. Im ersten Moment mag das unangenehm sein, aber nach meiner Erfahrung sind es eher die ‚jungen Leute‘ die damit ein Problem haben. Meist sind beide Seiten hinterher erleichtert darüber, das Thema geklärt zu haben“, so Torsten Stückert und berichtet weiter von den Situationen, die ihm, bei aller Abgeklärtheit, dann doch unter die Haut gehen. Beispielsweise, wenn Angehörige eben nicht wissen, wie der Verstorbene seine letzte Ruhe finden möchte und wie quälend das für sie sei: Hätte er oder sie ein klassisches Begräbnis gewünscht, möchte er oder sie lieber verbrannt werden?

Auch wenn man alle diese Fragen beantworten kann, selbst dann ist es für trauernde Angehörige oftmals kaum zu ertragen, sich damit auseinandersetzen zu müssen. Hat man auf alle diese Fragen dann aber so gar keine Antwort, weil schlicht nie darüber gesprochen wurde, bedeutet das für die Hinterbliebenen eine zusätzliche psychische Belastung: Sie müssen Entscheidungen im Sinne der Verstorbenen treffen, von denen sie nicht wissen, ob sie so gewünscht gewesen sind. „Den Ausdruck ‚Der letzte Wille‘ bringen wir wahrscheinlich alle erst mal mit einem Testament an sich in Verbindung – aber es bedeutet ja noch viel mehr. Es bedeutet nicht, dass wir vielleicht etwas vererbt bekommen, sondern vielmehr den letzten Wunsch eines Menschen zu respektieren, zu akzeptieren und nach Möglichkeit zu erfüllen. Das schließt für mich, aber auch für viele andere, die Art und Weise wie auch den Ort der letzten Ruhestätte mit ein,“ erklärt der Friedhofsgärtner und berichtet von einem Erlebnis, das noch nicht lange her ist und ihn nachhaltig bewegt.

‚Der letzte Wille‘ bedeutet, dass wir den letzten Wunsch eines Menschen respektieren, akzeptieren und nach Möglichkeit versuchen zu erfüllen. Das schließt auch die Art und Weise wie auch den Ort der letzten Ruhestätte mit ein.


Es ist nicht ungewöhnlich, dass er auf dem Friedhof mit Angehörigen oder Besuchern ins Gespräch kommt. Anfang letzten Jahres auch mit einem älteren Herrn, der dort regelmäßig die Gräber seiner Verwandten besuchte und diese auch in Ordnung hielt. „Wir haben uns gut verstanden und uns über alles mögliche unterhalten: Fußball, das Wetter, das Leben an sich“, erzählt Torsten Stückert sichtlich angefasst. Irgendwann im Spätsommer erzählte der Mann ihm, dass er sich auch schon einen Platz unter einem großen Baum ausgeguckt habe. Er sei ja noch fit und habe auch noch viel vor, aber wenn es dann soweit sei, dann wolle er unbedingt dort, ganz klassisch in einem Sarg beerdigt werden. „Er wolle auf gar keinen Fall verbrannt werden, die Vorstellung fand er schrecklich“, erinnert sich Torsten Stückert und auch, dass der Herr sich noch Gedanken machte, wer sich denn dann wohl um sein Grab kümmere. Er habe schließlich keine Angehörige mehr und der letzte lebende entfernte Verwandte, wohne irgendwo im süddeutschen Raum – also ganz schön weit weg vom Niederrhein. „Naja, habe ich noch gesagt, das lässt sich ja bestimmt regeln und mit einem Augenzwinkern darauf verwiesen, dass das ja schließlich mein Job sei. Wir beide haben herzhaft gelacht, denn das hatte der Mann tatsächlich für einen Moment komplett ausgeblendet“, schmunzelt Torsten Stückert. 

Mit einer Vereinbarung zur Dauergrabpflege schon zu Lebzeiten vorsorgen


Als er ihm von der Möglichkeit eines Dauergrabpflegevertrags erzählt habe, sei der Herr ganz glücklich gewesen. Auch weil damit nicht nur die finanzielle Seite treuhänderisch geklärt ist und etwaige Verwandte damit also nicht belastet werden würden. Vor allem aber fand er die Möglichkeit ganz toll, weil er auf diese Weise jetzt ja noch selbst bestimmen könne, wie sein Grab aussehen soll, welche Bepflanzung es bekommt und in welchem Turnus die Pflege erfolgt. „Ich hatte den Eindruck“, so Torsten Stückert, „als wäre ihm ein ganz großer Stein vom Herzen gefallen. Als wir uns das nächste Mal sahen, erzählte er mir, er habe sich Gedanken gemacht und alles was ihm für sein Begräbnis und sein Grab wichtig sei aufgeschrieben und zu seinen Unterlagen gelegt. Zum Abschied rief er mir noch zu ‚Es hat ja noch Zeit, Herr Stückert, aber ich werde sie ganz bald anrufen, damit wir einen Termin für den Vertrag für Dauergrabpflege vereinbaren können!‘.“ Dazu kam es leider nicht mehr. Der Mann verstarb völlig unerwartet gut zwei Monate nach dieser Begegnung.

„Ich gebe zu, als ich davon erfuhr, hat mich das schon sehr berührt. Er war so unglaublich vital, fit und strotzte vor Lebensfreude. Was mich dann allerdings richtig aufgewühlt hat, war die Tatsache, dass er verbrannt und anonym über einer Blumenwiese verstreut wurde. Ich habe mich tagelang gefragt, ob ich bezüglich des Dauergrabpflegevertrags hartnäckiger hätte sein sollen, aber das ist nicht meine Art, ich will niemanden überreden oder jemandem etwas aufschwatzen. Die Entscheidung muss jeder für sich selbst treffen. Ich hätte dem netten Herrn nur sehr gewünscht, dass seine letzte Reise so verlaufen wäre, wie er es sich gewünscht hat. “

Die Pflegekosten für eine Dauergrabpflege durch eine Friedhofsgärtnerei wie die von Torsten Stückert richten sich nach der Laufzeit des Vertrages und dem Leistungsumfang. Sie werden in der Regel bei Vertragsabschluss in einer Summe bezahlt; in Ausnahmefällen kann auch in monatlichen Teilbeträgen gezahlt werden. Die Rheinische Treuhandstelle für Dauergrabpflege legt das eingezahlte Kapital sicher an, bezahlt jährlich den Friedhofsgärtner und kontrolliert turnusmäßig die erbrachten Leistungen. So kann man selbst bereits im Vorfeld Details der Grabgestaltung und Grabpflege festlegen und bei entsprechender Vertragsgestaltung können die Hinterbliebenen den Vertrag auch nicht rückgängig machen.

Weitere Infos:
www.friedhofsgaertnerei-stueckert.de
www.dauergrabpflege.net

Text: Sonja Raimann | Bilder: Michael Ricks, FGTS / Niederrhein Edition, Ausgabe 01/2021

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